Mediation
Der Begriff
der „Mediation“ kommt aus dem Englischen. Seinen Ursprung hat er jedoch im
Spätlateinischen, wo Mediation friedensstiftende, versöhnende Vermittlung
bedeutet. In der Rechtspflege wird der Begriff der „Mediation“ für die
Erarbeitung einer außergerichtlichen Konfliktlösung unter den Betroffenen
verwendet. In einem Mediationsverfahren geht es um die transparente Suche nach
einer Problemlösung, die bei den Beteiligten auf ein Maximum an Akzeptanz
stößt.
Zur Mediation
wird Vermittlung dann, wenn der Vermittler neutral ist und den Beteiligten die
Lösung nicht vorgibt. Die Lösung muss von den beteiligten Konfliktparteien
selbst erarbeitet werden. Der Mediator / die Mediatorin ist Helfer/in und
Vermittler/in bei der Kommunikation sowie im Verhandlungs- und
Einigungsprozess. Im Unterschied zum Richter verfügt er/sie jedoch über keine
Entscheidungskompetenz und macht auch, anders als ein Schiedsrichter keine
direkten Lösungsvorschläge.
Mediation
kann auch im Wege der Co-Mediation durchgeführt werden, also von zwei
Mediatoren gemeinsam. Dies bietet sich insbesondere dort an, wo auf diese Weise
die Neutralität oder das Verständnis für die Anliegen beider
Parteien besser gewährleistet werden können. So kann z. B. in einem
Familienkonflikt eine Co-Mediation von einem männlichen und einer weiblichen
Mediator/in durchgeführt werden, von denen eine/r einem juristischen
und eine/r einem psychosozialen Beruf angehört. Ein weiteres Beispiel wäre die
Zusammenarbeit eines Betriebswirts mit einem Techniker in einer
Wirtschaftsmediation.
Die Mediation
nach bisherigem Verständnis ist
- ein
außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren
zwischen allen am Konflikt Beteiligten,
- das von
einem oder mehreren Mediatoren als externen, unabhängigen und neutralen
Dritten durchgeführt wird
- das von
den Prinzipien der Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und der
Gemeinsamkeit getragen wird
- und an
dessen Ende eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder –lösung steht, die von den Konfliktparteien selbst
erarbeitet wurde.
- Die Mediatoren
sind verantwortlich für die Kommunikation und den Ausgleich zwischen den
Parteien, nicht jedoch für das inhaltliche Ergebnis der Verhandlungen
- Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten
- Als weitere
Merkmale des Verfahrens sind die vertrauensvolle und offene Kommunikation
und Kooperation zu nennen. Auch die Vertraulichkeit des gesprochenen
Wortes ist für das Mediationsverfahren zu gewährleisten.
Ein Mediationsverfahren
kann wie folgt ablaufen:
- Erläuterung des
Verfahrens und der grundlegenden Regeln (Ablauf des
Mediationsprozesses und Rolle der Mediatoren erläutern, Mediationseignung
der Parteien klären, Vertrag für das Verfahren abschließen)
- Erarbeitung der
regelungsbedürftigen Fragestellungen (Themen
sammeln und vorläufig bewerten, Übereinstimmungen und
Meinungsverschiedenheiten herausarbeiten, die Reihenfolge für die
Bearbeitung der Themen festlegen.
- Bearbeitung des
Konflikts (die für die Problembearbeitung wesentlichen
Informationen zusammentragen, unterschiedliche Sichtweisen darlegen und
Verständnis für diese entwickeln, von Positionen zu Bedürfnissen und
Interessen übergehen, Grundlagen für eine Entscheidungsfindung erarbeiten)
- Lösung des
Konflikts (Entwicklung von Optionen zur Konfliktlösung,
Prüfung und Erörterung möglicher Konfliktregelungen im Hinblick auf
bestehende Umsetzungsmöglichkeiten, vorläufige
oder Teillösungen erproben, eine Gesamtvereinbarung entwerfen)
- Abschließende
Vereinbarung (Gesamtschau vornehmen, schriftliche Fixierung der
Konfliktlösung in einem Vertrag und dessen Überprüfung, verbindlicher
Vertragsschluss).
Die Ziele
eines Mediationsverfahrens sind:
- konstruktive,
- individuelle,
- zukunftsorientierte,
- kooperative,
- tragfähige,
nachhaltige, das heißt dauerhafte und befriedende
Konfliktlösungen,
nach Möglichkeit mit persönlichem und sachlichem Gewinn für alle Beteiligten.
Quelle:
- Bundesministerium
der Justiz