Mediation


Der Begriff der „Mediation“ kommt aus dem Englischen. Seinen Ursprung hat er jedoch im Spätlateinischen, wo Mediation friedensstiftende, versöhnende Vermittlung bedeutet. In der Rechtspflege wird der Begriff der „Mediation“ für die Erarbeitung einer außergerichtlichen Konfliktlösung unter den Betroffenen verwendet. In einem Mediationsverfahren geht es um die transparente Suche nach einer Problemlösung, die bei den Beteiligten auf ein Maximum an Akzeptanz stößt.

Zur Mediation wird Vermittlung dann, wenn der Vermittler neutral ist und den Beteiligten die Lösung nicht vorgibt. Die Lösung muss von den beteiligten Konfliktparteien selbst erarbeitet werden. Der Mediator / die Mediatorin ist Helfer/in und Vermittler/in bei der Kommunikation sowie im Verhandlungs- und Einigungsprozess. Im Unterschied zum Richter verfügt er/sie jedoch über keine Entscheidungskompetenz und macht auch, anders als ein Schiedsrichter keine direkten Lösungsvorschläge.

Mediation kann auch im Wege der Co-Mediation durchgeführt werden, also von zwei Mediatoren gemeinsam. Dies bietet sich insbesondere dort an, wo auf diese Weise die Neutralität oder das Verständnis für die Anliegen beider Parteien besser gewährleistet werden können. So kann z. B. in einem Familienkonflikt eine Co-Mediation von einem männlichen und einer weiblichen Mediator/in durchgeführt werden, von denen eine/r einem juristischen und eine/r einem psychosozialen Beruf angehört. Ein weiteres Beispiel wäre die Zusammenarbeit eines Betriebswirts mit einem Techniker in einer Wirtschaftsmediation.

Die Mediation nach bisherigem Verständnis ist

Ein Mediationsverfahren kann wie folgt ablaufen:

  1. Erläuterung des Verfahrens und der grundlegenden Regeln (Ablauf des Mediationsprozesses und Rolle der Mediatoren erläutern, Mediationseignung der Parteien klären, Vertrag für das Verfahren abschließen)
  2. Erarbeitung der regelungsbedürftigen Fragestellungen (Themen sammeln und vorläufig bewerten, Übereinstimmungen und Meinungsverschiedenheiten herausarbeiten, die Reihenfolge für die Bearbeitung der Themen festlegen.
  3. Bearbeitung des Konflikts (die für die Problembearbeitung wesentlichen Informationen zusammentragen, unterschiedliche Sichtweisen darlegen und Verständnis für diese entwickeln, von Positionen zu Bedürfnissen und Interessen übergehen, Grundlagen für eine Entscheidungsfindung erarbeiten)
  4. Lösung des Konflikts (Entwicklung von Optionen zur Konfliktlösung, Prüfung und Erörterung möglicher Konfliktregelungen im Hinblick auf bestehende Umsetzungsmöglichkeiten, vorläufige oder Teillösungen erproben, eine Gesamtvereinbarung entwerfen)
  5. Abschließende Vereinbarung (Gesamtschau vornehmen, schriftliche Fixierung der Konfliktlösung in einem Vertrag und dessen Überprüfung, verbindlicher Vertragsschluss).

Die Ziele eines Mediationsverfahrens sind: 

Konfliktlösungen, nach Möglichkeit mit persönlichem und sachlichem Gewinn für alle Beteiligten.


Quelle: